Donnerstag, 26. August 2010

Existenzgründung – Die Unternehmergesellschaft und Vermeidung von Insolvenzrisiken

Bei der Beratung und Begleitung von Unternehmern in der Existenzgründung spielt immer auch die Vermeidung von Risiken eine große Rolle, denn die Weichen für eine Haftungsvermeidung werden bereits hier gestellt. Vor allem bei der Unternehmergesellschaft (UG, “Mini-GmbH”) schwelt die Gefahr, dass sie mit zu geringem Stammkapital ausgestattet wird und von Beginn an überschuldet ist. Das hängt davon ab, welche Verbindlichkeiten (vor allem Gründungs-, Einrichtungs-, Lohnkosten und Miete) eingegangen werden und wann die ersten Aufträge akquiriert werden.

Wenn Gründer hier einfach zur Unternehmergesellschaft “von der Stange” greifen, also bei einem beliebigen Notar mit dem sog. “Musterprotokoll” billig gründen, drohen bereits beim Start-Up Gefahren. Neben den Vorzügen der zugeschnittenen Erstellung des Gesellschaftsvertrages habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Beratung hinsichtlich der Stolpersteine zur Vermeidung von Haftungsrisiken als Geschäftsführer oder Gesellschafter sich auszahlt für die Existenzgründer: Es lassen sich dann rechtzeitig bei Krisenanzeichen Vorkehrungen treffen, eine persönliche Haftung oder Anfechtungen von als Geschäftsführer bzw. Gesellschafter empfangener Leistungen (etwa bei späterer Insolvenz) zu verhindern.
Und nur dann entspricht eine GmbH bzw. Unternehmergesellschaft der Vorstellung eines Unternehmers – dass nämlich die persönliche Haftung gerade ausgeschlossen sein soll.

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